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Immobilien |
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Wichtige Begriffe |
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Sachwert: Wird ermittelt aus
dem Boden-, Gebäude- und
Außenanlagenwert. Er ist die Basis
für die Ermittlung des
Beleihungswerts.
Verkehrswert/Marktwert:
Der Preis, der im Augenblick
tatsächlich erzielt werden kann
(objektiver Tauschwert, errechnet
aus Sachwert und Marktlage).
Beleihungswert: Er
gibt an, welcher Preis längerfristig
sicher erzielt werden kann. In der
Regel höchstens 80 Prozent des
Verkehrswertes. Wird von Banken bei
Finanzierungen herangezogen.
Ertragswert: Verfahren
für die Wertermittlung von
Renditeimmobilien. Setzt sich
zusammen aus dem Bodenwert und den
langfristig erzielbaren
Mieteinnahmen. |
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Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien
sollten beide Seiten Kenntnis über den
tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Wichtig
ist das zum Beispiel
auch bei Erbstreitigkeiten, Scheidungen oder gar
Enteignungen.
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Kauf oder Verkauf von selbst
genutzten Immobilien
Kein Verkäufer möchte zu wenig Geld für seine
Immobilie erhalten. Umgekehrt möchte der Käufer
nicht zu viel zahlen. Bei Zweifeln gibt dann ein
Verkehrwertgutachten Aufschluss. Der so genannte
Verkehrswert stellt den Preis dar, der aktuell
tatsächlich am Markt erzielt werden kann, und
zwar "ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse", wie es in Paragraf
194 des Baugesetzbuches steht.
Verkehrswertgutachten erstellen zum Beispiel die
Gutachterausschüsse ihrer Stadt. Die Gebühren
richten sich in der Regel nach der Höhe des
ermittelten Verkehrwertes. Der
Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg verlangt
zum Beispiel bei einem Verkehrswert von 250.000
Euro mindestens 1.185 Euro (zuzüglich weiterer
Auslagen). Gutachten erstellen zum Beispiel aber
auch der TÜV (über seine Tochtergesellschaft TÜV
Infratec) oder die
Dekra.
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Kauf oder Verkauf eines
Renditeobjektes
Für die Wertermittlung eines Renditeobjektes
(zum Beispiel ein Mietshaus) gelten andere
Maßstäbe als beim
selbstgenutzten Eigenheim. Entscheidend
ist der Ertragswert. Er wird ermittelt aus den
langfristig erzielbaren Mieteinnahmen und dem
Bodenwert. Auch hier erstellen Sachverständige
Gutachten. |
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Wertermittlung ist wichtig für
Bank-Darlehen
Banken sind bisweilen sehr zurückhaltend bei der
Immobilienfinanzierung. Da sie kein Geld
verlieren wollen, finanzieren sie in der Regel
höchstens 80 Prozent des Kaufpreises, um im
Falle einer Zwangsversteigerung nicht
draufzuzahlen. 80 Prozent vom Verkehrswert ist
der so genannte Beleihungswert. Er gibt an,
welcher Preis nachhaltig für eine Immobilie zu
erzielen ist. Er liegt somit, außer in
schlechten Phasen, unterhalb des Verkehrswertes.
Hypothekenbanken decken in der Regel nicht den
vollständigen Beleihungswert über erstrangige
Darlehen, sondern meist nur 60 bis 80 Prozent
davon. |
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Gutachten bei Vermögensstreitigkeiten,
Enteignungen
Bei Erbschaften gibt es oft mehrere Erben.
Hinterlässt der Verstorbene eine Immobilie, ist
Streit um die gerechte Aufteilung bisweilen
vorprogrammiert. Denn derjenige Erbe, der die
Immobilie bekommt, muss die anderen Erben
auszahlen. Ein Gutachten gibt auch hier einen
guten Anhaltspunkt, um zu einer gerechten Lösung
zu gelangen. Ähnliches gilt übrigens bei einer
Ehescheidungen. Auch wenn eine Immobilie oder
ein Grundstück enteignet wird (beispielsweise,
weil dort eine öffentliche Straße gebaut werden
soll), ist ein Wertgutachten ratsam.
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Die Wertgutachten berücksichtigen übrigens eine
Vielzahl von Faktoren: Voraussichtliche
Restnutzungsdauer, Lage, Zustand und vieles
mehr. Natürlich gelten die ermittelten Werte
nicht auf alle Ewigkeit. Die Marktlage kann sich
ändern, eine gute mit der Zeit zu einer weniger
guten Lage werden - oder umgekehrt. Das sollten
vor allem Käufer berücksichtigen. Denn eine
Immobilie ist zwar eine verhältnismäßig sichere
Anlageform, aber eine Garantie auf
Wertsteigerungen gibt es nicht. (fk) |
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